Grundlagen des JuKi e.V.

Ziele, Zwecke, Aufgaben, Organe… des Juki – Zukunft für Kinder und Jugendliche e.V. sind in unserer Satzung ( als PDF-Datei abrufbar) im Detail festgelegt.

Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Ulm eingetragen; Sitz des Vereins ist Gschwend.

Der Verein ist gemeinnützig; er ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 

Zweck des Vereins ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, der Altenhilfe sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Der Verein versteht seine Aufgabe als Lebens- und Wesensäußerung der evangelischen Kirche und als Auftrag zur Ausübung christlicher Nächstenliebe.

Der Verein ist Mitglied im Diakonischen Werk Württemberg e.V.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung und Durchführung von Maßnahmen, Projekten, Angeboten und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Altenhilfe sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Dabei ist vor allem auf die Bedürfnisse von jungen und alten Menschen zu achten. Hierzu wird den Kindern und Jugendlichen sowie den alten Menschen die gesellschaftliche Teilhabe an den Sie betreffenden Belangen ermöglicht. Dabei bekommen Sie im Rahmen der Gestaltung und Durchführung Eigenverantwortung übertragen und erlernen damit Selbständigkeit. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Inklusion von jungen und alten Menschen mit Besonderheiten (Behinderungen) gerichtet.

Die Verwirklichung der Vereinsziele erfolgt durch:

  • Kinder- und Jugendarbeit (offene Spiel- und Sportangebote, offene Kinder- und Jugendarbeit, Kinder- und Jugendcircusangebote, Kinder- und Jugenderholung, Kinder- und Jugendkulturangebote)
  • Jugendsozialarbeit (sozialpädagogische Hilfen in der schulischen und beruflichen Ausbildung, sozialpädagogische Hilfen bei der Eingliederung in die Arbeitswelt, sozialpädagogische Hilfen bei der sozialen Integration)
  • Hilfe zur Erziehung (Jugendberatung, Jugendbegleitung, Jugendbetreuung durch die Kombination aller Hilfen zur Erziehung
  • Schaffung eines soziokulturellen Zentrums für junge Menschen
  • Familienerholung
  • Angebote der Altenhilfe (stationäre und teilstationäre sowie offene Altenhilfe)
  • Angebote der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (Aufbau und Betrieb einer Artistenschule, Angebote der Erwachsenenbildung, Qualifizierung zur/zum Circuspädagogin / Circuspädagogen)
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